2G-plus-Regelung Sport
Diese Regelungen gelten ab dem 27. Januar 2022
- Unter 2G ist eine Sportausübung in Sportstätten unter freiem Himmel zur eigenen sportlichen Betätigung möglich.
- Die 2Gplus-Regelung ist weiterhin in der Indoorsportausübung zu beachten.
- Diese Maßgabe gilt über alle Sportarten.
- Körperkontakt ist bzw. Kontaktsportarten sind ebenfalls weiterhin vollumfänglich erlaubt!
- Hallen, Gymnastikräume, etc. dürfen mit max. 50% der eigentlichen Kapazität ausgelastet werden
- für ausreichend Durchlüftung der Sportstätten, Umkleiden und Sanitärbereiche ist zu sorgen
- für Übungsleiter gilt die 3G-Regelung
Im Allgemeinen gelten die aktuellen lokalen Regelungen des Landkreis Altötting bzw. des BLSV

Kontakt
Christian Thumser
1. Vorsitzender
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